Protokoll des ersten Hansetages
1) Der Gastgeber des ersten Hansetages, Herzog Christian von Blankenberg, begrüßt die anwesenden Senatoren und die Delegaten anderer Länder. Er eröffnet den ersten Hansetag der Mittelländischen Hanse. Es werden fünf Stimmberechtigte ausgezählt.
2) Es wird vorgeschlagen, dass bis zur Verabschiedung der Hanseordnung der Gastgeber des Hansetages, Herzog Christian von Blankenberg, den Vorsitz über den Hansetag führen soll. Der Vorschlag wird von den anwesenden Senatoren der Mittelländischen Hanse angenommen. Zum Führen eines Protokolls der Sitzung wird Baron Ziridor von Thaluba de Firente bestimmt.
3) Es spricht vor Herr Theoderich Engelbert von Holte für das Herzogtum Saxen. Das Herzogtum Saxen wirbt für eine Mitgliedschaft in der Mittelländischen Hanse. Es erfolgt eine Anhörung seitens der anwesenden Senatoren. Saxens Reichsordnung und merkantile Angelegenheiten werden sehr gut dargelegt. Im Anschluss wird der Vorschlag gemacht, dem Herzogtum ein Jahr und einen Tag Approbation in der Hanse zu gewähren, mit vollem Stimm- und Vorschlagsrecht.
Der Vorschlag wird als Beschluss einstimmig angenommen. Für den weiteren Hansetag werden sechst Stimmberechtigte ausgezählt.
4) Es spricht vor Herr Hieronimus Heptamion für die Grafschaft Okostria. Die Grafschaft wirbt für eine Mitgliedschaft in der Mittelländischen Hanse. Es erfolgt eine Anhörung seitens der anwesenden Senatoren. Da die Grafschaft Okostria Teil des Großfürstentums Trigardon ist und eben jenes bereits Mitglied der Mittelländischen Hanse ist, wird eine Mitgliedschaft durch die anwesenden Senatoren einstimmig abgelehnt.
Dem Herrn Heptamion, der ebenfalls das Amt des großfürstlichen Herolds innehat, wird nahegelegt, innerhalb einer Frist von einem Jahr und einem Tag reichsintern zu besprechen, wie sich das Großfürstentum Trigardon künftig als Mitglied der Mittelländischen Hanse präsentieren will.
Es wird der Vorschlag gemacht, für die Dauer des Hansetags der Grafschaft Okostria ein Hör- und Anhörrecht einzuräumen, um dem Großfürsten bessere Einblicke in das Wirken der Hanse berichten zu können.
Der Vorschlag wird als Beschluss einstimmig angenommen.
5) Lubeka bringt als Vorschlag den Entwurf der Hanseordnung von 1215 ein, der zuvor bereits durch die beauftragten Magistrate der Mitglieder abgestimmt wurde. Jene Ordnung soll die Grundlage des gemeinsamen Gebahrens und Handelns der Mittelländischen Hanse sein. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Hanseordnung, wenn einmal beschlossen, nur unter Aufwand und in argen Situationen verändert werden soll. Vielmehr soll sie in der Zeit ihres Wirkens sinnhaft durch Beschlüsse und Verordnungen ergänzt werden.
Im Anschluss wird die Ordnung besprochen und unter Vorbehalt einiger auf sie aufbauender Beschlüsse einstimmig beschlossen.
6) Nach Verabschiedung der Hanseordnung erfolgt die Wahl des Obmanns und der zwei Witten der Mittelländischen Hanse. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre.
Es werden gewählt, jeweils einstimmig:
zum Obmann der Hanse: Baron Ziridor von Thaluba de Firente
zum Witten: Herzog Christian von Blankenberg
zum Witten: Reichsgraf Sieghart von Zaro
Im Anschluss schlägt Herzog Christian von Blankenberg vor, dass der Obmann bereits am Folgetag des Hansetages das Amt antritt. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
7) Es wird ein Anliegen der Ergänzung zum §1 - Mitgliedschaft - vorgebracht:
Um Klarheit zu schaffen, sollen prinzipiell auch einzelne Personen der Hanse beitreten können, wenn deren Anliegen angebracht erscheinen. In diesem Sinne schließt der Begriff “Organisation” der §§ 1 und 7 auch einzelne Personen mit ein, da diese wiederum meistens einer Handelsgilde oder einem Handelshaus vorstehen oder zuarbeiten.
Die Hanseordnung soll dazu mit ‘Ad 1)’ ergänzt werden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
8) Es wird ein Anliegen der Ergänzung zum §8 - Ausschluss eines Mitglieds - vorgebracht: Mitglieder der Mittelländischen Hanse, die sich über einen Zeitraum von drei vollen Jahren und einem Tag weder persönlich noch in schriftlicher Form im Senat der Hanse betätigen oder mit ihm korrespondieren, sollen mit Wirkung des ersten Tages nach dem jeweiligen Hansetag ihren Anspruch auf Schutz und Zollfreiheit im Sinne der Fryeburger Urkunde von 1215 verwirken können.
Der Obmann soll den Senat der Mittelländischen Hanse, einschließlich des von einem solchen Verwirken bedrohten Mitglieds, über diesen Umstand auf dem Hansetag des Ablaufs des zweiten Jahres dieser Frist hierüber in Kenntnis setzen. Auf dem Hansetag des dritten Jahres soll über einen Auschluss wie in §8 - Ausschluss eines Mitglieds - entschieden werden.
Die Hanseordnung soll dazu mit ‘Ad 8)’ ergänzt werden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
9) Es wird das Anliegen vorgebracht, für die Hansen eine gemeinsame Warenliste zu erstellen.
Man einigt sich darauf, dass diese Liste die Waren enthalten soll, die die jeweiligen Mitglieder regelmäßig benötigen oder zu veräußern imstande sind. Das soll besonders jene Waren betreffen, die die Grundversorgung eines Landes betreffen.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen. Die Mitglieder sollen ihre Warenlisten zur Zusammenfassung in einem Folianten dem Obmann der Hanse zukommen lassen.
10) Es wird das Anliegen vorgebracht, der Mittelländischen Hanse einheitliche Maße, Gewichte und Tauschwährung zu verschaffen.
Nach intensivem Diskurs herrscht Einigung, dass dieses Anliegen wichtig und angebracht ist. Auf dem nächsten Hansetag soll dazu eine Kammer einberufen werden, die über dieses Anliegen und seine Kosten Aufsicht führt. Bis dahin legen die Mitglieder der Hanse ihre Landesmaße und Arten der Währung dem Obmann der Hanse vor.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
11) Es wird das Anliegen vorgebracht, der Mittelländischen Hanse ein gemeinschaftliches Wappen zu geben. Verschiedene Wappenstile werden diskutiert. Es wird sich auf eine silberne oder goldene Kogge auf blauem Feld geeinigt. Als weitere Option wird ein silbernes oder goldenes Wagenrad zusätzlich zur Kogge in Erwägung gezogen.
Das Anliegen nebst Entwurf wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
Witte Herzog Christian von Blankenberg wird hierüber Aufsicht führen und berichten.
12) Es wird das Anliegen vorgebracht, die Hansen über die Grenzen der Hanse hinaus durch Bewaffnete zu schützen.
Nach intensivem Diskurs herrscht Einigung, dass die mittelländische Hanse innerhalb ihrer Mitgliedsländer und in Nähe ihrer Grenzen zu nicht der Hanse zugehörigen Ländern Wehrgehöfte errichtet oder erwirbt und diese unterhält. In diesen Gehöften sollen Hansen ohne Kosten Mitteilungen einbringen oder einsehen dürfen hinsichtlich des Namens und der Verfügbarkeit bewaffneter Haufen. Um dies zu gewährleisten, führt die Hanse Reputationsbücher über allerlei Soldhaufen ein, die ebenfalls für die Hansen in den Wehrgehöften einzusehen sein sollen.
Herr Heptamion aus Okostria nimmt sein Anhörungsrecht wahr und schlägt vor, auch das Wirken arkaner Kräfte für Hansetransporte mit einzubeziehen.
Auf dem nächsten Hansetag soll zu diesem Anliegen eine Kammer einberufen werden, die über dieses Unterfangen und seine Kosten Aufsicht führt. Bis dahin legen die Mitglieder der Hanse ihre Vorschläge für das Reputationsbuch dem Obmann der Hanse vor.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
13) Es wird das Anliegen vorgebracht, dass die Mittelländische Hanse ihre Karten selbst anfertigen lässt, um den Hansen die Planung ihrer Handelszüge über Länder hinweg zu erleichtern.
Es wird Einigung erzielt, einen oder mehrere Kartographen zu beauftragen, Entwürfe für Karten einiger Mitgliedsländer anzufertigen und als Probe vorzulegen. Es wird angestrebt, dass die Mittelländische Hanse dauerhaft eigene Kartographen beschäftigt, die Kartenwerk nach merkantilen Gesichtspunkten anfertigen. Diese Karten sollen nach Fertigstellung ohne Kosten allen Mitgliedsländern durch Vervielfältigung zugänglich gemacht werden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen. Die Länder Lubeka und Saxen bieten an, geeignete Kartographen anzusprechen und Arbeitsproben anzufordern.
14) Es wird das Anliegen vorgebracht, dass alle in der Hanseordnung und in den Beschlüssen des ersten Hansetages liegenden Fristen mit dem Ablauf des ersten Hansetages beginnnen. Die Fristen ergeben sich somit aus einem Arbeitsjahr, nicht einem Jahr des mittelländischen Kalenders.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
15) Es wird das Anliegen vorgebracht, den nächsten Hansetag erst in zwei Jahren abzuhalten, damit die Mitgliedsländer ausreichend Zeit haben, die Hanseordnung und deren Beschlüsse umzusetzen. In der Zwischenzeit sollen nach Möglichkeit regelmäßige Arbeitstreffen stattfinden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
16) Nachdem keine weiteren Anliegen vorgebracht werden, fasst der Obmann die bisherigen Beschlüsse zusammen und stellt die damit ergänzte Hanseordnung erneut vor.
17) Der Obmann verabschiedet den anwesenden Senat und beendet den ersten Hansetag.
2) Es wird vorgeschlagen, dass bis zur Verabschiedung der Hanseordnung der Gastgeber des Hansetages, Herzog Christian von Blankenberg, den Vorsitz über den Hansetag führen soll. Der Vorschlag wird von den anwesenden Senatoren der Mittelländischen Hanse angenommen. Zum Führen eines Protokolls der Sitzung wird Baron Ziridor von Thaluba de Firente bestimmt.
3) Es spricht vor Herr Theoderich Engelbert von Holte für das Herzogtum Saxen. Das Herzogtum Saxen wirbt für eine Mitgliedschaft in der Mittelländischen Hanse. Es erfolgt eine Anhörung seitens der anwesenden Senatoren. Saxens Reichsordnung und merkantile Angelegenheiten werden sehr gut dargelegt. Im Anschluss wird der Vorschlag gemacht, dem Herzogtum ein Jahr und einen Tag Approbation in der Hanse zu gewähren, mit vollem Stimm- und Vorschlagsrecht.
Der Vorschlag wird als Beschluss einstimmig angenommen. Für den weiteren Hansetag werden sechst Stimmberechtigte ausgezählt.
4) Es spricht vor Herr Hieronimus Heptamion für die Grafschaft Okostria. Die Grafschaft wirbt für eine Mitgliedschaft in der Mittelländischen Hanse. Es erfolgt eine Anhörung seitens der anwesenden Senatoren. Da die Grafschaft Okostria Teil des Großfürstentums Trigardon ist und eben jenes bereits Mitglied der Mittelländischen Hanse ist, wird eine Mitgliedschaft durch die anwesenden Senatoren einstimmig abgelehnt.
Dem Herrn Heptamion, der ebenfalls das Amt des großfürstlichen Herolds innehat, wird nahegelegt, innerhalb einer Frist von einem Jahr und einem Tag reichsintern zu besprechen, wie sich das Großfürstentum Trigardon künftig als Mitglied der Mittelländischen Hanse präsentieren will.
Es wird der Vorschlag gemacht, für die Dauer des Hansetags der Grafschaft Okostria ein Hör- und Anhörrecht einzuräumen, um dem Großfürsten bessere Einblicke in das Wirken der Hanse berichten zu können.
Der Vorschlag wird als Beschluss einstimmig angenommen.
5) Lubeka bringt als Vorschlag den Entwurf der Hanseordnung von 1215 ein, der zuvor bereits durch die beauftragten Magistrate der Mitglieder abgestimmt wurde. Jene Ordnung soll die Grundlage des gemeinsamen Gebahrens und Handelns der Mittelländischen Hanse sein. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Hanseordnung, wenn einmal beschlossen, nur unter Aufwand und in argen Situationen verändert werden soll. Vielmehr soll sie in der Zeit ihres Wirkens sinnhaft durch Beschlüsse und Verordnungen ergänzt werden.
Im Anschluss wird die Ordnung besprochen und unter Vorbehalt einiger auf sie aufbauender Beschlüsse einstimmig beschlossen.
6) Nach Verabschiedung der Hanseordnung erfolgt die Wahl des Obmanns und der zwei Witten der Mittelländischen Hanse. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre.
Es werden gewählt, jeweils einstimmig:
zum Obmann der Hanse: Baron Ziridor von Thaluba de Firente
zum Witten: Herzog Christian von Blankenberg
zum Witten: Reichsgraf Sieghart von Zaro
Im Anschluss schlägt Herzog Christian von Blankenberg vor, dass der Obmann bereits am Folgetag des Hansetages das Amt antritt. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
7) Es wird ein Anliegen der Ergänzung zum §1 - Mitgliedschaft - vorgebracht:
Um Klarheit zu schaffen, sollen prinzipiell auch einzelne Personen der Hanse beitreten können, wenn deren Anliegen angebracht erscheinen. In diesem Sinne schließt der Begriff “Organisation” der §§ 1 und 7 auch einzelne Personen mit ein, da diese wiederum meistens einer Handelsgilde oder einem Handelshaus vorstehen oder zuarbeiten.
Die Hanseordnung soll dazu mit ‘Ad 1)’ ergänzt werden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
8) Es wird ein Anliegen der Ergänzung zum §8 - Ausschluss eines Mitglieds - vorgebracht: Mitglieder der Mittelländischen Hanse, die sich über einen Zeitraum von drei vollen Jahren und einem Tag weder persönlich noch in schriftlicher Form im Senat der Hanse betätigen oder mit ihm korrespondieren, sollen mit Wirkung des ersten Tages nach dem jeweiligen Hansetag ihren Anspruch auf Schutz und Zollfreiheit im Sinne der Fryeburger Urkunde von 1215 verwirken können.
Der Obmann soll den Senat der Mittelländischen Hanse, einschließlich des von einem solchen Verwirken bedrohten Mitglieds, über diesen Umstand auf dem Hansetag des Ablaufs des zweiten Jahres dieser Frist hierüber in Kenntnis setzen. Auf dem Hansetag des dritten Jahres soll über einen Auschluss wie in §8 - Ausschluss eines Mitglieds - entschieden werden.
Die Hanseordnung soll dazu mit ‘Ad 8)’ ergänzt werden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
9) Es wird das Anliegen vorgebracht, für die Hansen eine gemeinsame Warenliste zu erstellen.
Man einigt sich darauf, dass diese Liste die Waren enthalten soll, die die jeweiligen Mitglieder regelmäßig benötigen oder zu veräußern imstande sind. Das soll besonders jene Waren betreffen, die die Grundversorgung eines Landes betreffen.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen. Die Mitglieder sollen ihre Warenlisten zur Zusammenfassung in einem Folianten dem Obmann der Hanse zukommen lassen.
10) Es wird das Anliegen vorgebracht, der Mittelländischen Hanse einheitliche Maße, Gewichte und Tauschwährung zu verschaffen.
Nach intensivem Diskurs herrscht Einigung, dass dieses Anliegen wichtig und angebracht ist. Auf dem nächsten Hansetag soll dazu eine Kammer einberufen werden, die über dieses Anliegen und seine Kosten Aufsicht führt. Bis dahin legen die Mitglieder der Hanse ihre Landesmaße und Arten der Währung dem Obmann der Hanse vor.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
11) Es wird das Anliegen vorgebracht, der Mittelländischen Hanse ein gemeinschaftliches Wappen zu geben. Verschiedene Wappenstile werden diskutiert. Es wird sich auf eine silberne oder goldene Kogge auf blauem Feld geeinigt. Als weitere Option wird ein silbernes oder goldenes Wagenrad zusätzlich zur Kogge in Erwägung gezogen.
Das Anliegen nebst Entwurf wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
Witte Herzog Christian von Blankenberg wird hierüber Aufsicht führen und berichten.
12) Es wird das Anliegen vorgebracht, die Hansen über die Grenzen der Hanse hinaus durch Bewaffnete zu schützen.
Nach intensivem Diskurs herrscht Einigung, dass die mittelländische Hanse innerhalb ihrer Mitgliedsländer und in Nähe ihrer Grenzen zu nicht der Hanse zugehörigen Ländern Wehrgehöfte errichtet oder erwirbt und diese unterhält. In diesen Gehöften sollen Hansen ohne Kosten Mitteilungen einbringen oder einsehen dürfen hinsichtlich des Namens und der Verfügbarkeit bewaffneter Haufen. Um dies zu gewährleisten, führt die Hanse Reputationsbücher über allerlei Soldhaufen ein, die ebenfalls für die Hansen in den Wehrgehöften einzusehen sein sollen.
Herr Heptamion aus Okostria nimmt sein Anhörungsrecht wahr und schlägt vor, auch das Wirken arkaner Kräfte für Hansetransporte mit einzubeziehen.
Auf dem nächsten Hansetag soll zu diesem Anliegen eine Kammer einberufen werden, die über dieses Unterfangen und seine Kosten Aufsicht führt. Bis dahin legen die Mitglieder der Hanse ihre Vorschläge für das Reputationsbuch dem Obmann der Hanse vor.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
13) Es wird das Anliegen vorgebracht, dass die Mittelländische Hanse ihre Karten selbst anfertigen lässt, um den Hansen die Planung ihrer Handelszüge über Länder hinweg zu erleichtern.
Es wird Einigung erzielt, einen oder mehrere Kartographen zu beauftragen, Entwürfe für Karten einiger Mitgliedsländer anzufertigen und als Probe vorzulegen. Es wird angestrebt, dass die Mittelländische Hanse dauerhaft eigene Kartographen beschäftigt, die Kartenwerk nach merkantilen Gesichtspunkten anfertigen. Diese Karten sollen nach Fertigstellung ohne Kosten allen Mitgliedsländern durch Vervielfältigung zugänglich gemacht werden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen. Die Länder Lubeka und Saxen bieten an, geeignete Kartographen anzusprechen und Arbeitsproben anzufordern.
14) Es wird das Anliegen vorgebracht, dass alle in der Hanseordnung und in den Beschlüssen des ersten Hansetages liegenden Fristen mit dem Ablauf des ersten Hansetages beginnnen. Die Fristen ergeben sich somit aus einem Arbeitsjahr, nicht einem Jahr des mittelländischen Kalenders.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
15) Es wird das Anliegen vorgebracht, den nächsten Hansetag erst in zwei Jahren abzuhalten, damit die Mitgliedsländer ausreichend Zeit haben, die Hanseordnung und deren Beschlüsse umzusetzen. In der Zwischenzeit sollen nach Möglichkeit regelmäßige Arbeitstreffen stattfinden.
Das Anliegen wird zum Beschluss gestellt und einstimmig angenommen.
16) Nachdem keine weiteren Anliegen vorgebracht werden, fasst der Obmann die bisherigen Beschlüsse zusammen und stellt die damit ergänzte Hanseordnung erneut vor.
17) Der Obmann verabschiedet den anwesenden Senat und beendet den ersten Hansetag.